Für die Unfallversicherung der Haftpflichtkasse gilt:
> Krankenhaustagegeld und > Genesungsgeld werden lediglich unter bestimmten Voraussetzungen geleistet, die für einen Komapatienten nicht immer zutreffen. Um auch für den komabedingten Aufenthalt in einer entsprechenden Einrichtung eine den oben genannten Leistungen ähnliche Zahlung erbringen zu können, wurde bei der Unfall Einfach das Komageld eingeführt.
Beispiel
Herr Grimm erleidet durch einen Unfall eine schwere Hirnschädigung und liegt seitdem im Koma. Nach einer akutmedizinischen Behandlung in einem Krankenhaus wird er nach drei Monaten in eine entsprechende Klinik aufgenommen, die sich auf die Versorgung von Komapatienten spezialisiert hat. Für die Zeit der akutmedizinischen Behandlung zahlt die Unfall-Versicherung Krankenhaustagegeld. Für die Zeit nach der akutmedizinischen Behandlung Komageld für mind. 12 Wochen. Genesungsgeld ist noch nicht fällig geworden.