Für die Unfallversicherung der Haftpflichtkasse gilt:
Unfälle infolge von Bewusstseinsstörungen aufgrund
- Alkoholkonsum
- Einnahme von Medikamenten
- Schlaganfall
- Herzinfarkt
- Herz- und Kreislaufstörungen
- Zuckerschock
- Einwirkung von Witterungsbedingungen
- Epileptischen Anfall oder andere Krampfanfälle
- Übermüdung (Schlaftrunkenheit)
- Einschlafen infolge Übermüdung
- Schlafwandeln
- Ohnmachtsanfälle
- Erschrecken
fallen unter den Versicherungsschutz
Ausnahme:
Beim Lenken von Kraftfahrzeugen sind Unfälle infolge von Bewusstseinsstörungen aufgrund Alkoholkonsums bis 1,6 Promille Blutalkoholgehalt versichert. Zusätzlich sind Unfälle der versicherten Person durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen infolge einer ungewollten Einnahme von K.-o.-
Tropfen (z. B. Benzodiazepine oder Gamma-Hydroxy-Buttersäure) mitversichert. Versicherungsschutz besteht jedoch nur, wenn die Verabreichung als strafbare Handlung bei der Polizei angezeigt und dort
protokolliert wurde.
Mitversichert sind auch sonstige, bisher nicht genannte Bewusstseinsstörungen.
Unfälle durch Bewusstseinsstörungen, die durch Drogeneinfluss entstehen, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.