Der Unfallbegriff setzt u. a. voraus, dass das Ereignis, das zu einer Verletzung führt, plötzlich von außen auf den Körper einwirkt. Gerade beim Tauchsport gibt es Unfälle, bei denen diese Voraussetzung nicht gegeben sein muss. Ein Taucher, der sich in mehreren Metern Wassertiefe befindet, ist einem höheren Umgebungsdruck ausgesetzt als an der Wasseroberfläche. Aufgrund physikalischer Gesetze reichert sich sein Blut mit eingeatmeter Luft an. Steigt der Taucher nun zu schnell auf, bilden sich im Blut kleine Bläschen, die die Adern verstopfen und zu schweren Schäden führen können. Der Effekt der Bläschenbildung beruht auf denselben physikalischen Gesetzen, wie beim Öffnen einer Sprudelflasche das Aufsteigen von Blasen. Diese Erkrankung nennt man Dekompressionskrankheit. Sie wird zunächst in einer Druckkammer behandelt (Druckkammerkosten).
Für die Unfallversicherung der Haftpflichtkasse gilt: Die Bildung von Blasen im Blut ist kein plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis und würde daher nicht als Unfall gelten, wenn tauchtypische Unfälle nicht explizit eingeschlossen wären.
Beispiel
Herr Franz unternimmt im Urlaub einen Tauchgang in 40 Meter Tiefe. Dort hält er sich 30 Minuten auf, als plötzlich zu viel Luft in seine Tauchweste gerät. Er wird nervös und verliert in der ungewohnten Situation die Kontrolle. Der entstehende Auftrieb seiner Tauchweste treibt ihn viel zu schnell an die Wasseroberfläche, so dass ihm ein erforderliches langsames Auftauchen nicht möglich ist. Durch das zu schnelle Auftauchen bilden sich Bläschen im Blut, durch die die Versorgung des Rückenmarks verstopft wird. Herr Franz erleidet als Dauerfolge Lähmungen. Die Unfall Einfach zahlt die Behandlungskosten.
Druckkammerkosten
Tritt nach einem Tauchunfall eine Dekompressionskrankheit (Tauchtypische Unfälle) auf, ist aus medizinischer Sicht das erste Ziel, die entstandenen Bläschen im Blut möglichst schnell wieder zu beseitigen. Dies geschieht am erfolgreichsten, indem ein weiterer Tauchgang simuliert und der Taucher damit einem erhöhten Umgebungsdruck ausgesetzt wird. Der Verunfallte wird dazu in eine Druckkammer gebracht, in der ein individuell einstellbarer Luftdruck erzeugt werden kann. Die entstehenden Kosten einer Druckkammer- behandlung werden nicht immer von der Krankenversicherung übernommen. Bei der Haftpflichtkasse sind die Druckkammerkosten in der Produktlinie Unfall Einfach Komplett bis zu 100.000 EUR und in der Produktlinie Unfall Einfach Besser bis zu 50.000 EUR versichert.
Beispiel
Frau Speer unternimmt im Urlaub einen Tauchgang in 30 Meter Wassertiefe. Dort hält sie sich 20 Minuten auf, als plötzlich zu viel Luft in ihre Tauchweste gerät. Frau Speer ist noch nicht sehr erfahren und verliert in der ungewohnten Situation die Kontrolle. Der entstehende Auftrieb ihrer Tauchweste treibt sie viel zu schnell an die Wasseroberfläche, so dass ihr ein erforderliches langsames Auftauchen nicht möglich ist. Glücklicherweise findet sie noch den Weg zu Helfern in ihrem Boot, die sie gleich ins Krankenhaus bringen. Dort kommt sie in eine Druckkammer, wodurch eine übermäßige Bläschenbildung im Blut verhindert werden kann. Die Kosten der Behandlung werden durch ihre Unfall-Versicherung ersetzt.