Im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif für Wohnimmobilienverwalter Folgendes hinsichtlich der unbegrenzten Nachhaftung:
In Erweiterung zu § 2 AVB-Allgemein umfasst die Versicherung die Folgen aller vom Beginn des Versicherungsschutzes an bis zum Ablauf des Vertrages vorkommenden Verstöße.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2020