Im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif für Gewerbeimmobilienverwalter und Immobilienmakler Folgendes hinsichtlich des Versicherungsgegenstandes:
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht
- aus der Tätigkeit als Haus-, Grundstücks- und Hypothekenmakler sowie aus der damit im Zusammenhang stehenden Vermittlung von Finanzierungen, sofern es sich nicht um eine nach § 34i GewO erlaubnispflichtige Tätigkeit oder um ein Kapitalanlageprodukt handelt;
- aus der gewerblichen Verwaltung von Gewerbeimmobilien, Geschäftseinheiten und Grundstücken.
Nicht versichert sind Tätigkeiten als Unternehmen im Sinne von §§ 1 oder 2 KWG, als REIT, Kapitalverwaltungsgesellschaft, extern verwaltete Investmentgesellschaft sowie ausgelagerte Tätigkeiten nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB).
Vom Versicherungsschutz nicht umfasst sind Tätigkeiten, die einer Pflichtversicherung unterliegen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2020