Im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gelten im Tarif für Gewerbeimmobilienverwalter und Immobilienmakler folgende Ausschlüsse:
In Erweiterung von § 4 AVB-Allgemein sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen Haftpflichtansprüche,
- die dadurch entstanden sind, dass
- Versicherungsverträge nicht oder nicht ordnungsgemäß abgeschlossen, erfüllt oder fortgeführt werden, es sei denn, es ist ein Versicherungsvermittler mit der ausschließlichen Betreuung der Versicherungen beauftragt;
- der Zins- und Tilgungsdienst für nachstellige Grundpfandrechte nicht ordnungsgemäß durchgeführt wird;
- die physikalische, chemische oder biologische Beschaffenheit eines Gewässers einschließlich des Grundwassers verändert wird;
- wegen Schäden
- von Gesellschaftern / Mitinhabern und Angehörigen des Versicherungsnehmers;
- von juristischen Personen, wenn die Majorität der Anteile und von sonstigen Gesellschaften, wenn ein Anteil dem Versicherungsnehmer oder Versicherten oder einem Gesellschafter / Mitinhaber oder Angehörigen des Versicherungsnehmers oder Versicherten gehört; als Angehörige gelten
- der Ehegatte oder der Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder vergleichbarer Partnerschaft nach dem Recht anderer Staaten;
- wer mit dem Versicherungsnehmer in gerader Linie oder im zweiten Grade der Seitenlinie verwandt oder verschwägert ist;
- aus der Überschreitung von Voranschlägen und Krediten; aus der entgeltlichen oder unentgeltlichen Vermittlung oder Empfehlung von Geld-, Grundstücks- und anderen wirtschaftlichen Geschäften, soweit es sich nicht um eine nach § 1 Ziff. 1 RB Haftpflichtkasse GIV Immo versicherte Tätigkeit handelt.
Risikoträger für die Versicherung von Vermögensschäden innerhalb der Betriebshaftpflichtversicherung für Hausverwalter ist:
ALLCURA Versicherungs-Aktiengesellschaft, Schauenburgerstr. 27, 20095 Hamburg
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2020