Im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gelten im Tarif für Gewerbeimmobilienverwalter und Immobilienmakler die folgenden Regelungen für mitversicherte Tätigkeiten:
Mitversichert ist die Tätigkeit als
- bevollmächtigter Vertreter bei der Vornahme von Rechtsgeschäften über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Grundpfandrechte für den Fall, dass der Versicherungsnehmer von einer bestimmten Weisung seines Auftraggebers versehentlich abweicht; ist der Versicherungsnehmer für dasselbe Rechtsgeschäft von mehreren Auftraggebern bevollmächtigt, so besteht Versicherungsschutz nur für Versehen bei der Abgabe von Erklärungen, die der Erfüllung von Verträgen dienen und keine neuen Verpflichtungen schaffen;
- Sachverständiger und Gutachter auf dem Gebiet des Grundstücks- und Wohnungswesens, nicht jedoch als Bewerter nach dem KAGB oder im Zusammenhang mit Bewertungen nach dem KAGB;
- ausstellungsberechtigte Person für das Erstellen von Energiepässen gem. § 21 EnEV.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2020