Im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gelten im Tarif für Wohnimmobilienverwalter folgende Regelungen hinsichtlich der Meldepflichten des Versicherers:
Der Versicherer verpflichtet sich gemäß § 15 MaBV der zuständigen Behörde den Beginn und die Beendigung oder Kündigung des Versicherungsvertrages sowie jede Änderung des Versicherungsvertrages, die den vorgeschriebenen Versicherungsschutz beeinträchtigt, unverzüglich mitzuteilen.
Risikoträger für die Versicherung von Vermögensschäden innerhalb der Betriebshaftpflichtversicherung für Hausverwalter ist:
ALLCURA Versicherungs-Aktiengesellschaft, Schauenburgerstr. 27, 20095 Hamburg
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2020