Im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gelten im Tarif für Wohnimmobilienverwalter die folgenden Regelungen für mitversicherte Kosten:
In Erweiterung des § 3 Ziff. 7 AVB-Allgemein ersetzt der Versicherer im Rahmen der gemäß § 1 RB WIV versicherten Tätigkeit als Wohnungseigentumsverwalter Prozesskosten gemäß § 49 Abs. 2 WEG, soweit die Tätigkeit des Gerichtes nicht vorsätzlich oder wissentlich veranlasst wurde.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2020