Im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif für Wohnimmobilienverwalter Folgendes hinsichtlich des Versicherungsgegenstandes:
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der mit behördlicher Erlaubnis ausgeübten Tätigkeit als Wohnimmobilienverwalter im Sinne von § 34 c Abs. 1 S. 1 Nr. 4 GewO.
Die Versicherung der Verwaltung von Grundstücken und Gewerbeimmobilien bedarf der eigenständigen Vereinbarung.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2020