Im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gelten im Tarif für Wohnimmobilienverwalter folgende Regelungen für mitversicherte Schäden:
Im Rahmen des Versicherungsschutzes nach § 3 Ziff. 3 und 4 RB WIV sind gesetzliche Haftpflichtansprüche auf Ersatz eines immateriellen Schadens wegen Verletzung eines Persönlichkeitsrechts mitversichert.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2020