Im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gelten im Tarif für Wohnimmobilienverwalter folgende Regelungen für mitversicherte Tätigkeiten:
Mitversichert ist die Tätigkeit als
- Ersatzzustellungsvertreter oder als Vertreter des Ersatzzustellungsvertreters nach Paragraf 45 II WEG;
- Ersteller von Bestätigungen über Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen im Sinne von Paragraf 35 a Abs.2 und 3 Einkommensteuergesetz (EStG);
- Mediator bei Streitigkeiten der Wohnungseigentümer untereinander;
- ausstellungsberechtigte Person für das Erstellen von Energiepässen gemäß Paragraf 21 EnEV.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2020