Im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gelten im Tarif für Wohnimmobilienverwalter die folgenden Regelungen für die mitversicherten Haftpflichtrisiken:
Mitversichert sind bei der Ausübung der versicherten Tätigkeit auch gesetzliche Haftpflichtansprüche
- im Zusammenhang mit den nach § 5 RDG erlaubnisfreien Rechtsdienstleistungen, insbesondere die rechtlich zulässige Hilfeleistung bei der Beantragung und Bearbeitung von Darlehen und Fördergeldern für Wohnungseigentümergesellschaften;
- wenn Geheimhaltungsverpflichtungen verletzt werden, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder aufgrund von haupt- oder nebenvertraglichen Abreden entstanden sind, sofern der Versicherungsnehmer seine Angestellten und Mitarbeiter von den bestehenden Geheimhaltungspflichten schriftlich informiert und diese ebenfalls zur Geheimhaltung verpflichtet hat;
- aus der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten im Sinne der geltenden Datenschutzvorschriften;
- wegen eines Diskriminierungstatbestandes oder wegen der Verletzung einer Vorschrift zum Schutz vor Diskriminierung, insbesondere nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.
Teil 2 Besondere Versicherungsbedingungen
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2020