In der Tierhalterhaftpflicht der Haftpflichtkasse gilt im Tarif Zusatzbaustein Ausfalldeckung folgendes für 1 Grundlagen des Rechtsschutzes:
- Der Rechtsschutz für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gilt versichert.
Versicherte Personen sind dieselben Personen, die auch versicherte Personen der Tierhalterhaftpflicht-Versicherung sind.
- Dieser Rechtsschutz kann nicht allein versichert werden, der Abschluss oder das Bestehen dieser Tierhalterhaftpflicht-Versicherung ist unabdingbare Voraussetzung.
- Der Rechtsschutz beginnt frühestens zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt für die Dauer von mindestens einem Jahr mit jährlicher Verlängerung. Er endet spätestens mit der Aufhebung der Tierhalterhaftpflicht-Versicherung.
- Das Recht auf Kündigung steht unter Einhaltung der Frist nach (B2-1.2 AVB) sowohl dem Versicherungsnehmer als auch dem Versicherer zu.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025