In der Tierhalterhaftpflicht der Haftpflichtkasse gilt im Tarif Zusatzbaustein Ausfalldeckung folgendes für 2 Versicherungsumfang:
- Versichert ist die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen gegen Dritte, soweit es sich bei dem Dritten um eine Privatperson handelt und soweit die sich aus dem Vorwurf gegen den Dritten ergebenden Ansprüche nach Maßgabe der diesem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Tierhalterhaftpflicht-Versicherung (AVB THV Einfach Komplett) versichert wären.
- Dritter im Sinne dieser Bedingungen ist der Schadenverursacher oder mutmaßliche Schadenverursacher, der nicht selbst eine versicherte Person dieser Tierhalterhaftpflicht-Versicherung.
- Gegenstand der Rechtsschutz-Versicherung ist die Feststellung der Schadenverursachung durch den Dritten, die Feststellung der Schadenhöhe, die Erzielung eines rechtskräftig vollstreckbaren Urteils und die Vollstreckung des Urteils oder ersatzweise der Nachweis der Erfolglosigkeit der Zwangsvollstreckung durch das schriftliche Vollstreckungsprotokoll eines Gerichtsvollziehers. Anspruch auf Rechtsschutz besteht nach Eintritt eines Rechtsschutzfalles für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ab dem Zeitpunkt, in dem das dem Schadenersatzanspruch zugrunde liegende Schadenereignis eingetreten ist.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025