In der Tierhalterhaftpflicht der Haftpflichtkasse gilt im Tarif Zusatzbaustein Ausfalldeckung folgendes für 7 Erfolgsaussichten und Stichentscheid:
- Soweit die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen bezüglich der Rechtslage keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet, kann der Versicherer den Rechtsschutz ganz oder teilweise ablehnen.
- Die Ablehnung ist dem Versicherungsnehmer unter Angabe der Gründe unverzüglich mitzuteilen, sobald der Sachverhalt genügend geklärt ist. Stimmt der Versicherungsnehmer der Auffassung der Rechtsschutz-Versicherung nicht zu, kann der Versicherungsnehmer den für ihn tätigen oder noch zu beauftragenden Rechtsanwalt auf Kosten der Rechtsschutz-Versicherung veranlassen, dieser gegenüber eine begründete Stellungnahme darüber abzugeben, dass die Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet, nicht mutwillig erscheint und nicht in grobem Missverständnis zu dem angestrebten Erfolg steht. Die Entscheidung des Rechtsanwalts ist für beide Teile bindend, es sei denn, dass sie offenbar von der wirklichen Sach- oder Rechtslage erheblich abweicht.
- Die Rechtsschutz-Versicherung kann dem Versicherungsnehmer eine Frist von mindestens einem Monat setzen, binnen derer der Versicherungsnehmer den Rechtsanwalt vollständig und wahrheitsgemäß über die Sachlage zu unterrichten und die Beweismittel anzugeben hat, damit dieser die Stellungnahme gemäß Absatz 2 abgeben kann. Kommt der Versicherungsnehmer dieser Verpflichtung nicht innerhalb der gesetzten Frist nach, entfällt der Versicherungsschutz. Die Gesellschaft ist verpflichtet, den Versicherungsnehmer ausdrücklich auf die mit dem Fristablauf verbundene Rechtsfolge hinzuweisen.
Risikoträger:
AUXILIA Rechtsschutz-Versicherungs-AG, Uhlandstr. 7, 80336 München
Rechtsschutz zur Ausfalldeckung
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025