In der Tierhalterhaftpflicht der Haftpflichtkasse gilt im Tarif Einfach Komplett folgendes für Versicherte Eigenschaften, Tätigkeiten (versichertes Risiko):
Versichert ist im Umfang der nachfolgenden Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter der im Versicherungsschein bezeichneten Hunde und/oder Reit- und Zugtiere (Pferde, Kleinpferde, Ponys, Maultiere, Esel, usw.).
Hierzu zählt unter anderem auch die gesetzliche Haftpflicht wegen:
(1) Schäden aus dem Deckakt (gewollt/ungewollt);
(2) Flurschäden;
(3) Tierischen Ausscheidungen;
(4) Dem Führen ohne Leine und/oder ohne Maulkorb;
(5) Dem Reiten oder Führen ohne Zaumzeug und/oder Sattel;
(6) Schäden infolge der Teilnahme an Reitunterricht, Hundeschulen, Pferde-/Hunderennen, Schauvorführungen, Turnieren und den Vorbereitungen hierzu;
(7) Schäden aus der Verwendung der eigenen Reittiere und/oder Hunde als Zugtiere von eigenen oder fremden Fuhrwerken.
Nicht versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter von Jagdhunden, wenn bereits Versicherungsschutz durch eine Jagdhaftpflicht-Versicherung besteht.
Nicht versichert ist die Zurverfügungstellung des Reittieres zu Vereinszwecken und/oder zu Veranstaltungen sowie die Verwendung zu Zwecken des Reitunterrichts.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Versichert ist im Umfang der nachfolgenden Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter der im Versicherungsschein bezeichneten Hunde und/oder Reit- und Zugtiere (Pferde, Kleinpferde, Ponys, Maultiere, Esel, usw.).
Hierzu zählt unter anderem auch die gesetzliche Haftpflicht wegen:
(1) Schäden aus dem Deckakt (gewollt/ungewollt);
(2) Flurschäden;
(3) Tierischen Ausscheidungen;
(4) Dem Führen ohne Leine und/oder ohne Maulkorb;
(5) Dem Reiten oder Führen ohne Zaumzeug und/oder Sattel;
(6) Schäden infolge der Teilnahme an Reitunterricht, Hundeschulen, Pferde-/Hunderennen, Schauvorführungen, Turnieren und den Vorbereitungen hierzu;
(7) Schäden aus der Verwendung der eigenen Reittiere und/oder Hunde als Zugtiere von eigenen oder fremden Fuhrwerken.
Nicht versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter von Jagdhunden, wenn bereits Versicherungsschutz durch eine Jagdhaftpflicht-Versicherung besteht.
Nicht versichert ist die Zurverfügungstellung des Reittieres zu Vereinszwecken und/oder zu Veranstaltungen sowie die Verwendung zu Zwecken des Reitunterrichts.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025