In der Tierhalterhaftpflicht der Haftpflichtkasse gilt im Tarif Einfach Komplett folgendes für Rechtsschutz zur Hundehalterhaftpflicht-/ Pferdehalterhaftpflicht-Versicherung:
Vorbemerkung
Versichert ist der Schadenersatz-Rechtsschutz, Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, Steuer-Rechtsschutz, Verwaltungs-Rechtsschutz und Straf-Rechtsschutz und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz im Rahmen der Hundehalterhaftpflicht-/Pferdehalterhaftpflicht-Versicherung.
Versichert sind dieselben Personen, die auch versicherte Personen der Hundehalter-/Pferdehalter-Haftpflichtversicherung sind.
Der Rechtsschutz kann nicht alleine versichert werden, der Abschluss oder das Bestehen dieser Hundehalter-/Pferdehalter-Haftpflichtversicherung ist unabdingbare Voraussetzung. Der Rechtsschutz beginnt frühestens zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt für die Dauer von mindestens einem Jahr mit jährlicher Verlängerung. Er endet spätestens mit der Beendigung der Hundehalter-/Pferdehalter-Haftpflichtversicherung.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Vorbemerkung
Versichert ist der Schadenersatz-Rechtsschutz, Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, Steuer-Rechtsschutz, Verwaltungs-Rechtsschutz und Straf-Rechtsschutz und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz im Rahmen der Hundehalterhaftpflicht-/Pferdehalterhaftpflicht-Versicherung.
Versichert sind dieselben Personen, die auch versicherte Personen der Hundehalter-/Pferdehalter-Haftpflichtversicherung sind.
Der Rechtsschutz kann nicht alleine versichert werden, der Abschluss oder das Bestehen dieser Hundehalter-/Pferdehalter-Haftpflichtversicherung ist unabdingbare Voraussetzung. Der Rechtsschutz beginnt frühestens zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt für die Dauer von mindestens einem Jahr mit jährlicher Verlängerung. Er endet spätestens mit der Beendigung der Hundehalter-/Pferdehalter-Haftpflichtversicherung.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025