Über die Tierhalter-Haftpflichtversicherung (Einfach Komplett) der Haftpflichtkasse gilt die gesetzliche Haftpflicht aus dem privaten Besitz und Gebrauch von nicht versicherungspflichtigen Tiertransportanhängern mitversichert.
Beispiel
Der Versicherungsnehmer möchte mit seinem Pferd an einem Reitturnier teilnehmen. Dieses findet 50 km von seinem Wohnort entfernt statt. Nach dem Abladen seines Pferdes koppelt er seinen Anhänger von dem Zugfahrzeug ab, da er mit dem Fahrzeug noch etwas erledigen muss. In der Eile versäumt er, den Hänger auf dem leicht abschüssigen Gelände ausreichend zu sichern, sodass sich dieser in Bewegung setzt und ein in der Nähe geparktes Fahrzeug beschädigt.
Mitversichert gilt die gesetzliche Haftpflicht aus dem privaten Besitz und Gebrauch von nicht versicherungspflichtigen Tiertransportanhängern.