In der Tierhalter-Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse ist im Rahmen der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Haftpflichtversicherungsbedingungen (AHB) und der folgenden Bestimmungen die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers (VN) als Halter der im Versicherungsvertrag bezeichneten Hunde und/oder Pferde zu privaten Zwecken versichert. Nicht mitversichert gilt:
- die Tierhaltung zu beruflichen, betrieblichen, gewerblichen oder dergleichen Zwecke;
- die Zurverfügungstellung des Reittieres zu Vereinszwecken und/oder zu Veranstaltungen sowie die Verwendung zu Zwecken des Reitunterrichts.
Ausgeschlossen bleibt die Haftpflicht:
- des Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führers eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuges wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeuges verursacht werden;
- wegen Schäden, die nachweislich auf Kriegsereignissen, anderen feindseligen Handlungen, Aufruhr, inneren Unruhen, Generalstreik, illegalem Streik oder unmittelbar auf Verfügung oder Maßnahmen von hoher Hand beruhen.
Hier erhalten Sie eine Leistungsübersicht der verschiedenen Tarife in der Tierhalter-Haftpflichtversicherung. (siehe Anhang)