Die Tierhalterhaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse sichert Hunde und Pferde ab. Die Versicherung schützt Sie gegen finanzielle Risiken, die im Zusammenhang mit Schadenersatzanforderungen Dritter aus Schäden entstehen, für die Sie als Tierhalter verantwortlich sind.
Gegenstand der Tierhalter-Haftpflichtversicherung ist es, gegen Sie geltend gemachte Haftpflichtansprüche zu prüfen, berechtigte Ansprüche zu befriedigen und unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Versichert sind:
- Schäden an Personen oder Sachen, die auf Ihr Tier zurückzuführen sind und für die Sie als Halter oder von Ihnen bestimmte Hüter des Tieres einstehen müssen.
- Jagdgebrauchshunde, die allerdings unter Umständen auch über Ihre Jagdhaftpflichtversicherung erfasst sein können.
Tierhalterhaftpflichtversicherung für Hunde (THV Einfach Komplett – Hund)
Die Versicherung bietet Schutz für Hundehalter und deckt unter anderem die folgenden Bereiche ab:
- Veranstaltungen: Ansprüche von Teilnehmern bei Veranstaltungen und Figuranten sind versichert.
- Ausfalldeckung: Schadenersatzansprüche, inklusive Vorsatz, sind ohne Mindestschadenhöhe abgedeckt. Zudem besteht Rechtsschutz für die Ausfalldeckung.
- Auslandsaufenthalte: Aufenthalte in Europa sind unbegrenzt versichert. In außereuropäischen Ländern ist der Schutz bis zu fünf Jahre gewährleistet. Kautionszahlungen im Ausland sind bis zu 100.000 EUR gedeckt.
- Deckschäden: Schäden durch gewollte und ungewollte Deckakte sind versichert.
- Erweiterte Vorsorge: Im Schadensfall gibt es keinen Deckungsnachteil gegenüber Mitbewerbern. Zudem wird auf Begrenzungen der Höchstersatzleistungen (Sublimits) verzichtet.
- Flurschäden: Schäden an Feldern, Weiden und Wiesen werden abgedeckt.
- Innovationsgarantie: Verbesserungen der Versicherungsbedingungen gelten automatisch ohne Mehrkosten.
- Kutschen und Schlitten: Der Gebrauch eigener oder fremder Hundefuhrwerke ist versichert.
- Leinen- und Maulkorbzwang: Es besteht kein Leinen- oder Maulkorbzwang.
- Mietsachschäden: Schäden an Immobilien bis 5 Mio. EUR, an Mobilien in Ferienunterkünften bis 30.000 EUR sowie an Kutschen, Schlitten und Tiertransportanhängern bis 10.000 EUR sind versichert.
- Mitversicherte Personen: Familienangehörige des Versicherungsnehmers sowie nicht gewerbsmäßig tätige Tierhüter sind ebenfalls versichert.
- Rechtsschutz für Tierhalter: Gilt für Schadenersatz-, Vertrags- und Sachenrecht, Steuer- und Verwaltungsrechtsschutz sowie Strafrechtsschutz und Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz.
- Therapeutische Nutzung: Die private Nutzung des Tieres zu therapeutischen Zwecken ist mitversichert.
- Tierische Ausscheidungen: Schäden durch tierische Ausscheidungen sind versichert.
- Tiertransportanhänger: Besitz und Gebrauch nicht versicherungspflichtiger Tiertransportanhänger sind abgedeckt.
- Turniere: Teilnahme an Hundeschulen, -rennen, -schlittenfahrten, Schauvorführungen und Turnieren ist mitversichert.
- Vorsorgeversicherung: Bis zur Versicherungssumme, maximal 20 Mio. EUR, besteht eine Vorsorgeversicherung.
- Welpen: Hundewelpen sind im ersten Lebensjahr beitragsfrei mitversichert.
Tierhalterhaftpflichtversicherung für Pferde (THV Einfach Komplett – Pferd)
Die Versicherung für Pferdehalter bietet ähnliche Leistungen wie die Hundeversicherung, deckt jedoch zusätzlich die speziellen Bedürfnisse von Pferdehaltern ab:
- Veranstaltungen: Ansprüche von Teilnehmern und Figuranten sind ebenfalls versichert.
- Ausfalldeckung: Schadensersatzansprüche ohne Mindestschadenhöhe, inklusive Vorsatz, werden abgedeckt. Außerdem gibt es Rechtsschutz zur Ausfalldeckung.
- Auslandsaufenthalte: Europaweit unbegrenzt und außerhalb Europas bis zu fünf Jahre versichert, mit Kautionszahlungen bis zu 100.000 EUR.
- Deckschäden: Schäden durch gewollte oder ungewollte Deckakte sind ebenfalls versichert.
- Erweiterte Vorsorge: Kein Deckungsnachteil gegenüber Mitbewerbern, Sublimits werden bis zur Versicherungssumme im deutschen Markt auf maximalen Summen abgedeckt.
- Flurschäden: Schäden an Feldern, Weiden und Wiesen sind versichert.
- Fohlen: Fohlen im ersten Lebensjahr sind beitragsfrei mitversichert.
- Kutschen und Schlitten: Der Gebrauch eigener oder fremder Pferdefuhrwerke ist abgedeckt.
- Mietsachschäden: Schäden an Immobilien bis 5 Mio. EUR, an Stallungen, Reithallen und Weiden bis 10.000 EUR, an Kutschen und Tiertransportanhängern ebenfalls bis 10.000 EUR.
- Mitversicherte Personen: Familienangehörige, nicht gewerbsmäßig tätige Tierhüter, Fremdreiter und Reitbeteiligungen sind versichert.
- Rechtsschutz für Tierhalter: Gilt für Schadenersatzrechtsschutz, Vertrags- und Sachenrecht, Steuerrechtsschutz, Verwaltungsrechtsschutz, Strafrechtsschutz und Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz.
- Sattel und Zaumzeug: Der Gebrauch eines Pferdes ohne Sattel und Zaumzeug ist versichert.
- Tierische Ausscheidungen: Schäden durch tierische Ausscheidungen sind abgedeckt.
- Turniere: Teilnahme am Reitunterricht, Pferderennen, Schauvorführungen und Turnieren ist mitversichert.
- Vorsorgeversicherung: Wie bei der Hundeversicherung gilt eine Vorsorgeversicherung bis maximal 20 Mio. EUR.
Wie hoch ist die Versicherungssumme?
Die Höhe der vereinbarten Versicherungs-summen können Sie Ihrem Antrag oder auch Ihrem Versicherungsschein entnehmen.
Was ist nicht versichert?
Bestimmte Risiken sind jedoch nicht versichert. Hierfür benötigen Sie eine separate Absicherung. Dazu gehören z.B.:
- Gewerblich oder landwirtschaftlich gehaltene Tiere, die über eine gesonderte gewerbliche Tierhalter-Haftpflichtversicherung versichert werden.
Wir leisten für Schäden überdies nur bis zu den vereinbarten Versicherungssummen. Wenn Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, ist diese bei jedem Versicherungsfall zu berücksichtigen.
Gibt es Deckungsbeschränkungen?
Wir können nicht alle denkbaren Streitigkeiten versichern. Sonst müssten wir einen erheblich höheren Beitrag verlangen. Deshalb haben wir einige Fälle aus dem Versicherungsschutz herausgenommen, z.B. alle Schäden:
- aus vorsätzlicher Handlung
- durch den Gebrauch eines versicherungspflichtigen Kraft-oder Luftfahrzeugs
Wo bin ich versichert?
Die Tierhalter-Haftpflichtversicherung gilt weltweit. Auch wenn Sie während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts (z.B. im Urlaub) einen Haftpflichtschaden verursachen, sind Sie geschützt.
Welche Verpflichtungen habe ich?
Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten:
- Bitte machen Sie im Versicherungsantrag wahrheitsgemäße und vollständige Angaben.
- Teilen Sie uns mit, ob und in welcher Form sich das versicherte Risiko verändert hat, z.B. Anschaffung eines weiteren Hundes oder Pferdes, Änderung des im Vertrag bezeichneten Hundes oder Pferdes.
- Es ist möglich, dass Sie von uns aufgefordert werden, besondere gefahrdrohende Umstände zu beseitigen.
- Zeigen Sie uns jeden Schadenfall unverzüglich an, auch wenn gegen Sie noch keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht worden sind.
- Sie sind verpflichtet, so weit wie möglich den Schaden abzuwenden bzw. zu mindern und uns durch wahrheitsgemäße Schadenberichte bei der Schadenermittlung und –regulierung zu unterstützen.
Wann und wie zahle ich?
Den ersten oder den einmaligen Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung zwischen uns kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns den Beitrag überweisen oder uns ermächtigen, den Beitrag von Ihrem Konto einzuziehen.
Wann beginnt und wann endet die Deckung?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Versicherungsbeitrag gezahlt haben. Anderenfalls beginnt der Versicherungsschutz mit der Zahlung. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr? Dann verlängert er sich automatisch um jeweils ein Jahr.
Ausnahme: Sie oder wir haben den Vertrag gekündigt.
Wie kann ich den Vertrag kündigen?
Sie oder wir können den Vertrag zum Ende der vereinbarten Dauer kündigen (das muss spätestens drei Monate vorher geschehen). Sie oder wir können auch kündigen z. B. nach einem Schadenfall oder auch bei endgültigem Wegfallen Ihres Versicherungsrisikos –etwa durch endgültiges Abschaffen Ihres Tieres. Dann endet der Vertrag schon vor Ende der vereinbarten Dauer.