Über die Tierhalter-Haftpflichtversicherung (Einfach Komplett) der Haftpflichtkasse gilt die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von zu privaten Zwecken gemieteten, geliehenen, gepachteten oder geleasten Grundstücken, Gebäuden, Wohnungen, Wohnräumen und Räumen in Gebäuden mitversichert.
Die Versicherungssumme für Mietsachschäden beträgt 5.000.000 EUR im Rahmen der Sachschadenversicherungssumme.
Beispiel
Herr Kraus bewohnt mit seiner Familie eine Altbauwohnung zur Miete. Familie Kraus ist bei Bekannten zum Abendessen verabredet und der Hund bleibt allein in der Wohnung. Während der Abwesenheit von Familie Kraus wirft der Hund eine gefüllte Blumenvase vom Tisch und es kommt
hierdurch zu einer Beschädigung des Parkettbodens. Durch die THV Einfach Komplett besteht Versicherungsschutz für Haftpflichtansprüche des Vermieters.