In der Tierhalter-Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gilt: Wenn der Versicherungsnehmer aufgrund behördlicher Anordnung eine Kaution zur Sicherstellung von Leistungen zu hinterlegen hat, stellt die Haftpflichtkasse den erforderlichen Betrag bis zur Höhe von 100.000 EUR zur Verfügung. Voraussetzung ist, dass es sich um einen mitversicherten Auslandsaufenthalt handelt und der Schaden im Umfang dieses Vertrages mitversichert ist.
Beispiel
Herr Meiers Hund beißt im Urlaub einem Hotelangestellten ins Bein. Die Heimreise wird ihm nur bei Hinterlegung einer Kaution in Höhe von 10.000 EUR gestattet. Die Haftpflichtkasse stellt ihm diesen
erforderlichen Betrag zur Verfügung.