In der Tierhalter-Haftpflichtversicherung (Einfach Komplett) der Haftpflichtkasse gilt: Mietsachschäden an zu privaten Zwecken gemieteten, geliehenen, gepachteten oder geleasten Kutschen und Schlitten sind mitversichert. Die Versicherungssumme je Schadenereignis beträgt 10.000 EUR, höchstens jedoch das Doppelte für alle Schäden innerhalb eines Versicherungsjahres.
Beispiel
Robert Keil plant für eine Feier, seine beiden Pferde für eine Kutschfahrt zu nutzen. Da er keine Kutsche besitzt, leiht er sich die eines Bekannten.
Bei einer vorherigen Probefahrt gehen seine Pferde durch und die Kutsche streift einen Baum. Herr Keil bleibt zwar unverletzt, der Sachschaden an der Kutsche seines Bekannten ist allerdings erheblich.