In der Tierhalter-Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gilt die gesetzliche Haftpflicht des Tierhalters aus der Verwendung der eigenen Tiere als Zugtiere von eigenen oder fremden Fuhrwerken (z. B. Kutschen oder Schlitten) mitversichert. Ausgeschlossen sind Schäden an den eigenen Fuhrwerken.
Beispiel
Versicherungsnehmer Lutz lädt seine Bekannten zu einer privaten Fahrt mit seiner Kutsche ein. Während der Fahrt bricht eines der Pferde aus, woraufhin die Kutsche umkippt. Die Mitfahrer werden dadurch teilweise schwer verletzt. Da die Kutsche ausschließlich von den eigenen Pferden des Herrn Lutz, die über den entsprechenden Tierhalter-Haftpflichtvertrag versichert sind, gezogen wurde, deckt die THV Einfach Komplett alle gegenüber Herrn Lutz geltend gemachten Schadenersatzansprüche.
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Tierhalters aus der Verwendung der eigenen Reittiere und/oder Hunde als Zugtiere von eigenen oder fremden Fuhrwerken (z. B. Kutschen oder Schlitten). Ausgeschlossen bleiben Schäden an den eigenen Fuhrwerken.