Für die Tierhalter-Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gilt: Grundsätzlich werden Kosten nicht auf die Versicherungssumme angerechnet. Übersteigen allerdings die begründeten Haftpflichtansprüche aus einem Versicherungsfall die Versicherungssumme, trägt der Versicherer die Prozesskosten anteilig im Verhältnis der Versicherungssumme zur Gesamthöhe der Haftpflichtansprüche.
Beispiel 1
Der entlaufene Hund von Herrn Schneider verursacht einen schweren Verkehrsunfall.
Berechtigte Haftpflichtansprüche: insgesamt 4,5 Mio. EUR bei einer vereinbarten Versicherungssumme von 5 Mio. EUR. Die hohen Kosten in Höhe von insgesamt 850.000 EUR werden gemäß Ziffer 6.4 AHB in voller Höhe geleistet.
Beispiel 2
Der entlaufene Hund von Herrn Billerbeck verursacht einen schweren Verkehrsunfall.
Berechtigte Haftpflichtansprüche: insgesamt 10 Mio. EUR bei einer vereinbarten Versicherungssumme von 5 Mio. EUR. Die Prozesskosten in Höhe von insgesamt 600.000 EUR werden in diesem Fall gemäß Ziffer 6.5 AHB anteilig in Höhe von 300.000 EUR von der
Haftpflichtkasse übernommen.