Flurschäden sind Schäden, die beispielsweise durch Tiere an Feldern, Weiden, Forsten oder sonstigen landwirtschaftlich oder gartenbaulich genutzten Flächen entstehen.
In der Tierhalter-Haftpflichtversicherung (Einfach Komplett) der Haftpflichtkasse gilt die gesetzliche Haftpflicht wegen Flurschäden mitversichert.
Beispiel
Die beiden Pferde des Versicherungsnehmers Runge brechen aus ihrer Koppel aus und beschädigen auf dem Feld eines benachbarten Bauern einen großen Teil der Getreidepflanzen. Der entstandene Schaden ist über die THV Einfach Komplett gedeckt.
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Flurschäden.