Für die Tierhalter-Haftpflichtversicherung der Haftplichtkasse gilt: Bestimmte Risiken sind jedoch nicht versichert. Hierfür benötigen Sie eine separate Absicherung. Dazu gehören z.B.: Gewerblich oder landwirtschaftlich gehaltene Tiere, die über eine gesonderte gewerbliche Tierhalterhaftpflichtversicherung versichert werden.
Wir leisten für Schäden überdies nur bis zu den vereinbarten Versicherungssummen.
Wenn Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, ist diese bei jedem Versicherungsfall zu berücksichtigen.
Hier erhalten Sie eine Leistungsübersicht der verschiedenen Tarife in der Tierhalter-Haftpflichtversicherung. (siehe Anhang)