In der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif Veranstaltungen folgendes für Mitversichert ist:
die persönliche gesetzliche Haftpflicht der Angestellten des Versicherungsnehmers aus ihrer Tätigkeit anlässlich der beschriebenen Veranstaltung.
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und/oder Berufskrankheiten im Betrieb des Versicherungsnehmers gemäß Sozialgesetzbuch VII handelt. Das gleiche gilt für solche Dienstunfälle gemäß den beamtenrechtlichen Vorschriften, die in Ausübung oder infolge des Dienstes Angehörigen derselben Dienststelle zugefügt werden.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
die persönliche gesetzliche Haftpflicht der Angestellten des Versicherungsnehmers aus ihrer Tätigkeit anlässlich der beschriebenen Veranstaltung.
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und/oder Berufskrankheiten im Betrieb des Versicherungsnehmers gemäß Sozialgesetzbuch VII handelt. Das gleiche gilt für solche Dienstunfälle gemäß den beamtenrechtlichen Vorschriften, die in Ausübung oder infolge des Dienstes Angehörigen derselben Dienststelle zugefügt werden.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023