In der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif Veranstaltungen folgendes für Gemeingefahren:
Ausgeschlossen sind die Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die unmittelbar oder mittelbar auf Kriegsereignissen, anderen feindseligen Handlungen, Aufruhr, inneren Unruhen, Generalstreik (in der Bundesrepublik oder in einem Bundesland) oder unmittelbar auf Verfügungen oder Maßnahmen von hoher Hand beruhen. Das gleiche gilt für Schäden durch höhere Gewalt, soweit sich elementare Naturkräfte ausgewirkt haben.
Die Bestimmungen zur Vorsorgeversicherung in Ziffer 4 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) gelten für diese Versicherung nicht.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Ausgeschlossen sind die Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die unmittelbar oder mittelbar auf Kriegsereignissen, anderen feindseligen Handlungen, Aufruhr, inneren Unruhen, Generalstreik (in der Bundesrepublik oder in einem Bundesland) oder unmittelbar auf Verfügungen oder Maßnahmen von hoher Hand beruhen. Das gleiche gilt für Schäden durch höhere Gewalt, soweit sich elementare Naturkräfte ausgewirkt haben.
Die Bestimmungen zur Vorsorgeversicherung in Ziffer 4 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) gelten für diese Versicherung nicht.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023