In der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif Veranstaltungen folgendes für Abgabe von Speisen und Getränken:
Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Abgabe von Speisen und Getränken gegen Entgelt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Abgabe von Speisen und Getränken gegen Entgelt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023