In der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif Veranstaltungen folgendes für Gegenstand der Versicherung:
Vertragsgrundlagen sind die beiliegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) sowie die nachfolgenden Bestimmungen.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers, seines Vorstands oder der mit der Verrichtung bestimmter Geschäfte betrauten Personen in dieser Eigenschaft aus Festsetzung, Leitung und Überwachung der im Versicherungsschein beschriebenen Veranstaltung, einschließlich der in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Vor- und Nacharbeiten, maximal jeweils drei Tage.
Versicherungsschutz besteht nur, soweit eine gegebenenfalls erforderliche behördliche Genehmigung vorliegt oder behördliche Auflagen erfüllt sind.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Vertragsgrundlagen sind die beiliegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) sowie die nachfolgenden Bestimmungen.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers, seines Vorstands oder der mit der Verrichtung bestimmter Geschäfte betrauten Personen in dieser Eigenschaft aus Festsetzung, Leitung und Überwachung der im Versicherungsschein beschriebenen Veranstaltung, einschließlich der in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Vor- und Nacharbeiten, maximal jeweils drei Tage.
Versicherungsschutz besteht nur, soweit eine gegebenenfalls erforderliche behördliche Genehmigung vorliegt oder behördliche Auflagen erfüllt sind.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023