Im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif Baunebengewerbe hinsichtlich der Versehensklausel Folgendes:
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf versehentlich nicht gemeldete Risiken, die im Rahmen der Unternehmensbeschreibung gemäß Versicherungsschein liegen und die nach den Bestimmungen dieses Vertrages nicht von der Versicherung ausgeschlossen sind.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024