Im Tarif Baunebengewerbe der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gelten die folgenden Bestimmungen bezüglich der Vorumsätze:
Soweit in gegebenenfalls vereinbarten "Ergänzenden Vertragsbestimmungen zu Vertragsteil B" nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist, gilt folgendes:
- Für während der Wirksamkeit dieses Vertrages eintretende Schadenereignisse, gemäß Ziff. 4.1 durch Erzeugnisse des Versicherungsnehmers, die vor Inkrafttreten dieses Vertrages ausgeliefert wurden, besteht Versicherungsschutz.
- Für während der Wirksamkeit dieses Vertrages eintretende Schadenereignisse gemäß Ziff. 4.2 ff durch Erzeugnisse des Versicherungsnehmers, die bis zu 2 Jahre vor Inkrafttreten dieses Vertrages ausgeliefert wurden, besteht Versicherungsschutz.
- Ausgeschlossen bleiben jedoch, insoweit auch abweichend von Ziff. 1.1 AHB, Ansprüche wegen Personen- / Sachschäden durch Erzeugnisse des Versicherungsnehmers, die vor Inkrafttreten dieses Vertrages ausgeliefert wurden, soweit diese Ansprüche vor US-amerikanischen oder kanadischen Gerichten und / oder nach US-amerikanischem oder kanadischem Recht geltend gemacht werden.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024