In der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gelten im Tarif Baunebengewerbe die nachfolgenden Bestimmungen für Nebentätigkeiten im Sinne des § 5 der Handwerksordnung (HwO):
Mitversichert gelten Montage-, Installation- und sonstige Tätigkeiten auf fremden Grundstücken sowie auftragsbezogene Nebentätigkeiten i.S.v. § 5 HwO
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024