Im Tarif Baunebengewerbe der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gelten die folgenden Bestimmungen für das Umwelt-Produkt-Risiko (Haftung gemäß dem Umweltschadensgesetz):
Soweit aus der Herstellung / Lieferung von Erzeugnissen oder der Erbringung von Arbeiten oder sonstigen Leistungen Kosten für Umweltschäden nach dem Umweltschadensgesetz geltend gemacht werden, besteht hierfür Versicherungsschutz im Rahmen und Umfang des Vertragsteils D.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024