Im Tarif Baunebengewerbe der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gelten folgende zeitliche Bestimmungen zum Versicherungsschutz:
Der Versicherungsschutz gemäß Ziff. 4.2 ff umfasst die Folgen aller Versicherungsfälle, die der Haftpflichtkasse nicht später als fünf Jahre nach Beendigung des Versicherungsvertrages gemeldet werden. Unberührt bleiben die vertraglichen Anzeigenobliegenheiten.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024