Im Tarif Baunebengewerbe der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gelten die folgenden Bestimmungen zum Medienverlust:
Eingeschlossen ist – in Ergänzung von Ziffern 1 und 2 AHB – die gesetzliche Haftpflicht wegen Austretens oder Verlustes von Flüssigkeiten oder Gasen aufgrund vom Versicherungsnehmer mangelhaft durchgeführter Installations-, Reparatur- oder Wartungsarbeiten von Anlagen, Anlagenteilen, Rohrleitungen und Behältern. Diese Schäden gelten als Sachschäden.
Ersetzt wird ausschließlich der Wiederbeschaffungswert der abhanden gekommenen Flüssigkeiten oder Gase.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024