Im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gelten im Tarif Baunebengewerbe nachstehende Regelungen hinsichtlich des Beginns und der Dauer des Vertrages:
Beginn: siehe Angaben im Versicherungsschein;
Der Vertrag verlängert sich von Jahr zu Jahr, wenn er nicht spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf gekündigt wird.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024