Im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse findet im Tarif Baunebengewerbe hinsichtlich der salvatorischen Klausel Folgendes Anwendung:
Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen oder von Teilen einzelner Vertragsbestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit des übrigen Vertrages bzw. der übrigen Vertragsbestimmungen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024