Im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gelten im Tarif Baunebengewerbe folgende Regelungen für vertragsrelevante Willenserklärungen:
Die Abgabe von Willenserklärungen zu diesem Vertrag erfolgt, soweit sich aus einzelnen Vertragsbestimmungen nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, ausschließlich zwischen dem im Deckblatt genannten Versicherungsnehmer und der Haftpflichtkasse.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024