Im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif Baunebengewerbe folgende Regelung hinsichtlich der Unternehmensbeschreibung:
siehe Versicherungsschein
Mitversichert sind Arbeiten auf fremden Grundstücken, sofern sie im Zusammenhang mit dem versicherten Betrieb stehen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024