In der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gelten im Tarif Baunebengewerbe die folgenden Bestimmungen bezüglich Besitz, Verwendung sowie Verleih von Gerüsten:
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem Vermieten oder Verleihen von Gerüsten.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024