Im Tarif Baunebengewerbe der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gelten die folgenden Bestimmungen für Nachbesserungsbegleitschäden:
Eingeschlossen sind - ohne dass ein weitergehender Schaden eingetreten ist und insoweit teilweise abweichend von Ziffer 1.2 AHB - gesetzliche Ansprüche Dritter wegen Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass zur Durchführbarkeit von gesetzlich geschuldeten Nachbesserungsarbeiten Sachen des Auftraggebers beschädigt werden müssen (z. B. Abreißen von Tapeten, Aufschlagen von Wänden, Fliesen, Böden). Der Versicherungsschutz umfasst auch die ggf. erforderlichen Suchkosten.
Als Versicherungsfall im Sinne dieser Bestimmungen gilt der Zeitpunkt, in dem die Werkleistung, die später zu den Nachbesserungsarbeiten führt, abgeschlossen ist.
Kein Versicherungsschutz besteht,
- wenn die Sachen, die zur Durchführbarkeit der Nachbesserungsarbeiten beschädigt werden müssen, ursprünglich vom Versicherungsnehmer selbst (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) verlegt oder angebracht worden sind;
- wenn der Nachbesserungsanspruch seitens des Auftraggebers nach Ablauf der Verjährungsfrist gemäß § 634 a BGB bzw. VOB, Teil B § 13 Nummer 4 geltend gemacht wird. Dies gilt auch dann, wenn eine abweichende Verjährungsfrist mit dem Auftraggeber vereinbart ist;
- für die Kosten der Beseitigung des Mangels der Werkleistung selbst;
- für die Kosten der Nach- und Neulieferung mangelfreier Produkte;
- für Folgeschäden wie z. B. Betriebsunterbrechung, Produktionsausfall, Mietausfall, Nachbesserungsbegleitschäden.
Die Höchstersatzleistung beträgt innerhalb der Deckungssumme für Sachschäden 100.000 Euro je Versicherungsfall, 1-fach jahresmaximiert.
Der Selbstbehalt je Schadenereignis beträgt 10 %, mindestens 250 EUR, maximal 1.000 EUR.
Soweit zur Versicherung besonders beantragt und im Versicherungsschein entsprechend deklariert, beträgt die Höchstersatzleistung innerhalb der Deckungssumme für Sachschäden 300.000 Euro je Versicherungsfall, 1-fach jahresmaximiert.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024