Im Tarif Baunebengewerbe der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gelten folgende Bestimmungen für Unterfangungen und Unterfahrungen:
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Beschädigungen fremden Eigentums
- infolge Unterfangens oder Unterfahrens von Gebäuden;
- durch allmähliche Senkungen von Grundstücken (Gebäuden, Anlagen) oder Erdrutsch.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024