Im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif Baunebengewerbe hinsichtlich der Jahresmaximierung für das Betriebs-Haftpflichtrisiko Folgendes:
Für die im Vertrag vereinbarte Versicherungssumme gilt eine 2-fache Jahresmaximierung.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024