Im Tarif Baunebengewerbe der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gelten für die Energieberatung die folgenden Bestimmungen:
Eingeschlossen ist – teilweise abweichend von Teil A Ziffer 7.11.5. a) und c) – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Vermögensschäden aus der Erstellung von Energieausweisen und / oder der Durchführung von Gebäude-Energieberatungen, sofern der Versicherungsnehmer – berechtigter Energieberater und Aussteller von Energieausweisen gemäß EnEV – staatlich anerkannter bzw. zugelassener Energieberater (z. B. HWK, IHK, BAFA) oder – zugelassener oder zertifizierter Aussteller von Energieausweisen ist.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus der Durchführung von Energieberatungen und/oder der Erstellung von Energieausweisen, die vor Inkrafttreten dieses Vertrages vorgenommen bzw. erstellt wurden.
Die Versicherungssumme für Schäden dieserart ist im Rahmen der Versicherungssumme begrenzt auf 300.000 € je Versicherungsfall, 2-fach jahresmaximiert.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024