Im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif für landwirtschaftliche Betriebe Folgendes hinsichtlich vertragsrelevanter Willenserklärungen:
Die Abgabe von Willenserklärungen zu diesem Vertrag erfolgt, soweit sich aus einzelnen Vertragsbestimmungen nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, ausschließlich zwischen dem im Deckblatt genannten Versicherungsnehmer und der Haftpflichtkasse.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023