Im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gilt im Tarif für landwirtschaftliche Betriebe Folgendes hinsichtlich von Ansprüchen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG):
Für den Betreiber / Inhaber / Altenteiler besteht - abweichend von Ziff. 7.16 und 7.17 (AHB) - Versicherungsschutz für den Fall, dass der Versicherte gem. Ziff. 1.2 der Allgemeinen und Besonderen Bedingungen zur Haftpflichtversicherung von Ersatzansprüchen wegen Diskriminierung (AGG-Versicherung) - AVB AGG - aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts wegen einer Diskriminierung oder wegen Verletzung einer Vorschrift zum Schutz vor Diskriminierung, insbesondere aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, für einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden in Anspruch genommen wird.
Der Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus den Allgemeinen und Besonderen Bedingungen zur Haftpflichtversicherung von Ersatzansprüchen wegen Diskriminierung („AGG-Versicherung)“ - AVB AGG – der Haftpflichtkasse.
Bei dieser Versicherung handelt es sich um einen rechtlich selbständigen Vertag. Dieser erlischt automatisch mit dem Erlöschen der Betriebs-Haftpflichtversicherung.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023