Im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse gelten im Tarif für landwirtschaftliche Betriebe folgende zeitliche Bestimmungen hinsichtlich des Versicherungsschutzes:
Der Versicherungsschutz gemäß Ziff. 4.2 ff umfasst die Folgen aller Versicherungsfälle, die der Haftpflichtkasse nicht später als fünf Jahre nach Beendigung des Versicherungsvertrages gemeldet werden. Unberührt bleiben die vertraglichen Anzeigenobliegenheiten.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023